Allgemeine Geschäftsbedingungen IFM Gerbershagen GmbH
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt) über unsere Lieferungen oder Leistungen schließen. Alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Geschäftsbedingungen der Besteller oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen der Besteller oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an die Besteller, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unsere Bestätigungen in Textform. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen. Unser Außendienst, unsere Fachberater und sonstigen Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
Sämtliche Verträge über Bestellungen der von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mit uns geschlossen, auch wenn diese durch selbstständige Handelsvertreter oder einen unserer Vertriebspartner angeboten und für uns abgeschlossen werden. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Besteller und uns.
Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 30 Tagen annehmen.
An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen oder bekannt geben oder dieselben selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf unser Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an uns zurückzugeben.
3 Preise
Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifische Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge von uns zu den am Tage der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreisen ausgeführt.
Unsere Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich Mehrwertsteuer, Zöllen und sonstigen Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben. Die Preise für Inlandsgeschäfte schließen, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung und Transport ein. Bei Exportgeschäften hat der Besteller die Kosten für Versand und Versicherung zu tragen. Unterschreitet der Bestellwert einen Betrag von 500,00 EUR (vor Mehrwertsteuer), so hat der Besteller einen Frachtkostenanteil von 9,00 EUR zu tragen.
Rückgaben von uns gelieferter mangelfreier Gegenstände (nachstehend „Retouren“ genannt) sind nur zulässig, wenn wir der Rückgabe vor der Rücksendung an uns in Textform zugestimmt haben. Unsere Zustimmung zu der Rückgabe steht stets unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Retoure um originalverpackte, unbeschädigte und verkaufsfähige Ware handelt. Für Retouren aus mangelfrei ausgeführten Bestellungen hat der Besteller an uns eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Verkaufspreises zu zahlen. Von uns gelieferte mangelfreie Gegenstände, die ohne unsere Zustimmung an uns zurückgesandt werden oder sich bei der Rückgabe nicht in originalverpacktem, unbeschädigtem und verkaufsfähigem Zustand befinden, bleiben verkauft und sind von dem Besteller zu bezahlen. Wir können diese Ware jederzeit auf Kosten des Bestellers an diesen zurücksenden.
4 Ausführung der Lieferungen und Leistungen, Gefahrenübergang
Lieferungen und Liefertermine sowie Leistungsfristen und Leistungstermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich schriftlich vereinbart sein sollte. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder Anstalten. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Besteller gemeldet wurde.
Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, in dem der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber nicht nachkommt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.
Auf Verlangen hat der Besteller uns gegenüber nachzuweisen, dass der Lieferung keine rechtlichen Hindernisse aus seiner Sphäre entgegenstehen. Wir sind berechtigt, eine von einem solchen Hindernis betroffene Lieferung bis zu einem entsprechenden Nachweis zurückzuhalten. Wird der Nachweis nicht binnen einer von uns gesetzten, angemessenen Frist erbracht, so können wir wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen) die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Konzerngesellschaften oder anderen Lieferanten selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere Importlizenzen oder Zulassungen, unabhängig davon, ob es uns möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsschluss zu erkennen.
Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Ebenso sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbstständiges Geschäft.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Einweisung) übernommen haben. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
Die Ware wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden versichert. Transportschäden müssen unverzüglich beim Transportdienstleister angezeigt werden, bei äußeren sichtbaren Schäden dürfen Pakete nicht angenommen werden.
5 Gewährleistung, Hinweispflicht, Garantie
Die von uns gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel, Übereinstimmung mit der Bestellung und Vollständigkeit zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zehn Tagen nach der Entdeckung des Mangels in Textform bei uns eingegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des billigsten Versandweges. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände können wir innerhalb angemessener Frist anstelle von Rücktritt oder Minderung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wenn die Nacherfüllung für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und uns deshalb unangemessen belastet, können wir die Nacherfüllung verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung oder der Verspätung der Wahl des Gewährleistungsrechts oder im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen.
Jede Funktionsstörung bzw. jeder Mangel eines Medizinproduktes ist uns unverzüglich in geeigneter Form anzuzeigen. Die Verpflichtung des Betreibers oder Anwenders zur Anzeige solcher Vorfälle bei dem Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß § 3 der MPBetriebV bleibt unberührt.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache. Dies gilt auch für unsererseits durchgeführte Reparaturen und Wartungen in Bezug auf ausgetauschte und reparierte Teile. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und /oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder Fahrlässigkeit beim Umgang mit dem Produkt sowie auf Schadeinwirkung durch Wasser oder höhere Gewalt.
Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche des Bestellers, die diesem uns gegenüber zustehen, zunächst außergerichtlich nach Maßgabe der § 5 Nr. 1 – 4 dieser AGBs gegenüber dem Hersteller, bzw. sofern wir die beanstandete Ware über die autorisierte Vertretung Herstellers bezogen haben, diesem gegenüber geltend zu machen. Zu diesem Zweck treten wir unsere gegenüber unserem Lieferanten bzw. dem Hersteller bestehenden Ansprüche an den Besteller ab. Diesen Lieferanten bzw. Hersteller teilen wir auf die noch uns gegenüber zu erfolgende Mängelrüge des Bestellers gem. § 5 Nr. 1 dieser AGBs binnen zehn Tagen nach Eingang der Mängelrüge diesem unter Angabe der vollständigen Adresse einschließlich Faxnummer mit. Sollte diese Mitteilung durch uns nicht fristgerecht erfolgen, ist der Besteller berechtigt, sämtliche Ansprüche ohne vorrangige Inanspruchnahme des Herstellers bzw. Lieferanten sofort uns gegenüber nach Maßgabe der § 5 Nr. 1- 4 geltend zu machen.
Von dem insoweit zwischen dem Besteller und unserem Vertragspartner geführten Schriftverkehr sind wir durch den Besteller jeweils durch Übersendung von Kopien in Kenntnis zu setzen.
Etwaige Garantien müssen jeweils schriftlich individuell mit dem Besteller vereinbart werden. Soweit mit dem Besteller nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen ist, ist eine etwaige von uns zugesagte Garantie für Geräte und andere Gebrauchsartikel auf die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache beschränkt.
6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die Kenntnisnahme und Beachtung einschlägiger Vorschriften für Be- und Verarbeitung, Verwendung, Kennzeichnung, Handel, Lieferung, Transport und Lagerung der gelieferten Ware ab Gefahrübergang. Insbesondere hat der Besteller die Beachtung des auf der Verpackung des Herstellers aufgebrachten Ablaufdatums der Sterilität des Produkts zu beachten. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für Folgen, die durch eine Missachtung dieses Ablaufdatums der Sterilität des Produktes entstehen.
Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen und Verpflichtungen frei, die uns gegenüber Dritten dadurch entstehen, dass der Besteller sämtliche dieser unter dieser Ziffer genannten Verpflichtungen verletzt.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aufgrund Pflichtverletzungen gemäß §§ 280 BGB ff., etwa wegen Unmöglichkeit, Verzug, Mangellieferung sowie die Haftung aus unerlaubter Handlungen (unter Einschluss der Produzentenhaftung gegenüber dem Besteller) ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 8 ausgeschlossen oder beschränkt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
Im Falle grober Fahrlässigkeit unserer Arbeitnehmer (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) oder sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist die Haftung ausgeschlossen:
a) für Schäden, welche weit entfernt liegen;
b) für Schäden, die für uns nicht voraussehbar sind;
c) für Schäden, welche von dem Besteller oder Anwender beherrschbar sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der in den Absätzen 3 und 4 genannten Personengruppen, für deren Fahrlässigkeit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wurde.
Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf unsere Teilnahme an Operationen zur Erläuterung der technischen Eigenschaften des Gerätes. Die dem Besteller mit der Übergabe des Gerätes ausgehändigten schriftlichen Erläuterungen der technischen Anweisungen des Herstellers haben ausdrücklich Vorrang. Von uns während Operationen abgegebene Erläuterungen entbinden den Operateur nicht der Verpflichtung der eigenständigen Kontrolle und Überprüfung des fachgerechten Einsatzes des Gerätes.
Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gemäß vorstehender Absätze 3 und 7 gelten nicht, soweit wir wegen Vorsatz haften.
7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Besteller
a) den Kaufpreis für die gelieferten Gegenstände
b) alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen, sind wir berechtigt, dem Besteller den Ge- oder Verbrauch der Vorbehaltsware zu untersagen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn wir dies schriftlich erklären. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist.
Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen an diesem Geschäft auf uns übergehen., Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilig auf uns zur Sicherung unserer Ansprüche übergeht.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern.
Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt.
Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8 Zahlungsbedingungen
Unserer Rechnungsbeträge sind ausschließlich an uns innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt erst deren Einlösung als Zahlung. Soweit mit dem Besteller nichts anderes vereinbart, gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er unsere Forderung während des Verzuges mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen in § 1 Abs. 2 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz genannten Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 %-Punkte über dem oben genannten Steuerungsmittel. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Abnehmers wesentlich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der Gesellschaft, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Besteller auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Un-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
Mit Ausnahme des einfachen Eigentumsvorbehalts (§ 7.1a) und der Rechtswahlklausel (vgl. § 9.3) gelten diese Geschäftsbedingungen nur bei Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), sofern der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gegenüber einer Handelsgesellschaft, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem öffentlichen Sondervermögen.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
HINWEIS:
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und wir uns das Recht vorbehalten, dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.
Stand: August 2023